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Leistungsbereitstellung

1. Art der Leistungsbereitstellung

Die Bereitstellung der von Lucke IT Solutions angebotenen Leistungen erfolgt ausschließlich digital oder durch technische Einrichtung. Ein physischer Versand von Waren findet nicht statt.

Je nach vereinbartem Leistungsumfang erfolgt die Bereitstellung in einer oder mehreren der folgenden Formen:

  • Zugang zu cloudbasierten KI-Systemen (Hosting/SaaS)

  • Digitale Auslieferung von Software, Lizenzschlüsseln oder Zugangsdaten

  • Installation und Einrichtung von KI-Systemen im On-Premise-Betrieb

  • Bereitstellung von Projektleistungen, Konfigurationen oder individuellen Anpassungen
     

2. Zeitpunkt der Bereitstellung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Leistungsbereitstellung:

  • nach Vertragsschluss und

  • nach Zahlungseingang sowie

  • nach Vorliegen aller zur Umsetzung erforderlichen Informationen des Kunden.

Zeitangaben zur Bereitstellung gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
 

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungsbereitstellung notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Dazu zählen insbesondere:

  • Bereitstellung technischer Zugänge

  • Übermittlung relevanter Daten und Informationen

  • Sicherstellung geeigneter IT-Infrastruktur bei On-Premise-Lösungen

Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters.
 

4. Hosting- & Cloud-Leistungen

Bei Hosting- oder SaaS-Leistungen stellt der Anbieter dem Kunden den vereinbarten Zugang zur KI-Lösung über eine Cloud-Infrastruktur zur Verfügung.
Wartungsfenster, Updates oder sicherheitsrelevante Anpassungen können erforderlich sein und werden – soweit möglich – im Voraus angekündigt.
 

5. On-Premise-Leistungen

Bei On-Premise-Lösungen erfolgt die Installation und Übergabe der Software in der IT-Umgebung des Kunden.
Nach erfolgreicher Übergabe geht der Betrieb sowie die Verantwortung für die Systemumgebung auf den Kunden über, sofern keine gesonderte Wartungsvereinbarung besteht.
 

6. Abnahme

Sofern eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn:

  • der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder

  • nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel angezeigt werden.
     

7. Kein Versand physischer Waren

Die angebotenen Leistungen stellen keine physischen Produkte dar. Versand-, Liefer- oder Transportkosten fallen nicht an.
 

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.

 

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